IRLAND 2010

 

Wir besuchen die grüne Insel.

 

Werden sich Vorurteile bestätigen?

 

... Fortsetzung folgt ...

 

 

 

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Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter und sonstige Schergen von Organisationen, die direkt oder indirekt Server zum Verbreiten von Raubkopien im Internet betreiben oder unterstützen wie z.B. die GVU. Jedem ohne ausdrückliche Genehmigung der Betreiber dieser Internet Präsenz erteilen wir hiermit ein virtuelles Hausverbot, welches nach dem deutschen Gesetz (Revision gegen das Urteil vom LG Bonn - Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999 durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000) genauso gültig wie ein reales Hausverbot ist und wir behalten uns ebenfalls vor, dieses gegebenenfalls auch gerichtlich, auf Kosten des Verursachers, verfolgen zu lassen.